AGB

zur gewerblichen Miete eines IMANOX Foto-Systems

Die IM∆NOX GmbH entwickelt, produziert und vertreibt innovative Foto-Systeme (nachfolgend Foto-System Goldie) sowie AR Fotosoftware als Web-Applikation (nachfolgend Virtuelle Fotobox Application kurz: V-Foto) für Eventmarketing. Die Nutzer einer Veranstaltung können in Eigenregie Aufnahmen (Foto und Video) erstellen, ggf. ausdrucken und als Bilddateien veröffentlichen.

§1 Anwendungsbereich

1.1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der IM∆NOX GmbH, Rohrdamm 88, 13629 Berlin (nachfolgend„IM∆NOX“) und dem Kunden über die zeitweise entgeltliche Überlassung (Miete) eines Goldie, Server für den Einsatz von V-Foto sowie über die Erbringung von sonstigen Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen im Zusammenhang mit einem Goldie geschlossen werden.

2. 2) Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IM∆NOX erkennt die Abweichungen ausdrücklich schriftlich an. Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn IM∆NOX in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden dessen Bestellung vorbehaltlos ausführt.3) Die vorliegenden AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für Nachbestellungen, Folgeaufträge und alle anderen künftig geschlossenen Verträge, ohne dass IM∆NOX in jedem Einzelfall wieder auf ihre Geltung hinweisen muss. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AGB, sind zu ihrer Wirksamkeit jedoch entweder schriftlich niederzulegen oder von IM∆NOX schriftlich zu bestätigen.

3. 3)Vertragssprache ist Deutsch

§2 Vertragsgegenstand

  1. 1)  Vertragspartner sind IM∆NOX und der Kunde, welcher Goldie oder V-Foto mieten möchte.

  2. 2)  Die auf der IM∆NOX-Website dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme (invitatio ad offerendum) mit IM∆NOX. Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Kontaktformulars auf der Website von IM∆NOX kommt kein Mietvertrag zustande.

  3. 3)  Auf Anfrage übermittelt IM∆NOX dem Kunden ein verbindliches Angebot, an welches sich IM∆NOX vorbehaltlich einer abweichenden Frist im jeweiligen Angebot 7 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden hält und welches der Kunde formlos annehmen kann.

  4. 4)  IM∆NOX erbringt für den Kunden sowohl Vermietungsleistungen als auch Leistungen im Bereich der digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen. Die Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen, spezielle Kundenwünsche (insbes. Individualisierung des Goldie oder V-Foto) und weitere Eckdaten der Leistungserbringung (insbes. Ort und Zeit) werden in dem jeweiligen Vertrag festgelegt. IM∆NOX ist berechtigt, sich für die Erbringung der vereinbarten Leistung Dritter zu bedienen. IM∆NOX erbringt die vereinbarte Leistung durch die Bereitstellung des Goldie und deren Betreuung durch Personal entsprechend der vertraglichen Regelungen. Die Erbringung eines Erfolges im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet IM∆NOX nicht.

  5. 5)  Der Kunde ist verpflichtet, IM∆NOX eine beabsichtigte Aufstellung bzw. Nutzung des Goldie außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland vorab schriftlich anzuzeigen.

§3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. 1)  Die von IM∆NOX ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen USt. Ggf. zusätzlich anfallende Kosten für Transport, Aufbau, Abbau sowie im Fall der Versendung zusätzlich anfallende Verpackungs- und Lieferkosten verstehen sich ebenfalls zuzüglich der gesetzlichen USt.; diese Kosten werden von IM∆NOX gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, sofern es nicht im Einzelfall abweichend schriftlich vereinbart worden ist. Weitere zusätzliche Kosten wie ggf. Zölle, Gebühren, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben sind vom Kunden bei den zuständigen Institutionen zu erfragen und von ihm zu tragen. Die Berechnung des Preises erfolgt, soweit nicht abweichend vereinbart, in Euro.

  2. 2)  Tagesmietpreise werden dem Kunden je angefangene 24 Stunden berechnet. Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Fotopapier, werden dem Kunden zusätzlich und gesondert nach Verbrauch berechnet, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart. Vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung, sind die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von IM∆NOX genannten Preise und Zeitangaben Schätzungen, die auf den Angaben des Kunden beruhen. Verändern sich Faktoren, welche der Angebotserstellung zugrunde lagen, nach Vertragsschluss um einen Faktor von 10% der Kosten (z.B. Zeitdauer, Aufstellungsort, Berechnungsgrundlage, Aufwand bzw. Kosten der Personalisierung), ist IM∆NOX berechtigt, eine Nachberechnung des Preises vorzunehmen und dem Kunden den korrigierten Betrag in Rechnung zu stellen.

  3. 3)  Der Kunde leistet eine Sicherheit, indem er eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises ab Zugang der Rechnung an IM∆NOX begleicht. Der Restbetrag wird bis zum fünften Tag nach Ende der Veranstaltung (bei mehreren Buchungstagen, der letze Tag) ohne gesonderte Zahlungsaufforderung fällig. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne wichtigen Grund des Kunden, kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, behält sich IM∆NOX das Recht vor, von der vereinbarten Leistung abzusehen.

  4. 4)  Rechnungen von IM∆NOX sind vorbehaltlich abweichender Regelungen im Übrigen sofort ab Erhalt ohne Abzug vom Kunden zu begleichen. Einwände gegen Rechnungen von IM∆NOX sind – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - schriftlich zu erheben. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungen unverzüglich zu erheben, gelten diese als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Zugang der Rechnung widersprochen wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Stellt sich nach Ablauf dieser Frist die Unrichtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch IM∆NOX eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.

  5. 5)  Mit Ablauf der genannten Zahlungsfristen kommt der Kunde ohne eine Mahnung in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. IM∆NOX kann im Fall des Verzuges des Kunden mit der Zahlungspflicht außerdem die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 Euro verlangen; die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. IM∆NOX behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Ist der Kunde Kaufmann, bleibt der Anspruch von IM∆NOX auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

§4 Informationsbereitstellung, Aufstellbedingungen

  1. 1)  Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Goldie Fotosystems und endet mit seiner Rückgabe an IM∆NOX, vorbehaltlich einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während der Mietzeit (vgl. § 7). Ort und Zeit der Übergabe bzw. Rückgabe werden zwischen den Parteien gesondert vertraglich vereinbart. Erfolgt keine gesonderte Vereinbarung finden Übergabe und Rückgabe an dem im Angebot oder im Kundenformular mitgeteilten Ort statt.

  2. 2)  Der Kunde verpflichtet sich, IM∆NOX bis zum Ende des 7. Tages vor dem vereinbarten Übergabetermin alle Informationen, die für die Anlieferung, den Aufbau, die Installation, den Betrieb und den Abbau des Goldie wesentlich sind, schriftlich mitzuteilen. Das sind insbesondere, aber nicht abschließend: Lieferanschrift, Akkreditierung, Eckdaten zum geplanten Event bzw. Fest, Ansprechpartner vor Ort, Rahmeninformationen für den Aufbau und Zugang zum Aufstellungsort des Goldie etc.

  3. 3)  Der Kunde verpflichtet sich, Goldie bei der Übergabe auf äußerlich erkennbare Beschädigungen sowie Unvollständigkeit zu untersuchen und äußerlich erkennbare Beschädigungen bzw. Unvollständigkeiten IM∆NOX unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige bei Ablieferung, genügt eine hinreichend deutliche Anzeige gegenüber demjenigen, der Goldie beim Kunden abliefert. Beschädigungen und Unvollständigkeiten, die äußerlich nicht erkennbar sind, zeigt der Kunde entsprechend innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung IM∆NOX an. Unterlässt der Kunde eine Anzeige innerhalb der genannten Zeiträume gilt Goldie als vollständig und unbeschädigt abgeliefert. Ebenso ist der Ansprechpartner, der Goldie annimmt, innerhalb des vereinbarten Zeitfensters erreichbar zu sein. Bei einer nicht Erreichbarkeit gewährleistet IMANOX eine Wartezeit des Fahrers von 20 Minuten sowie ein Nachfragen vor Ort nach anderen Ansprechpartner, danach ist IMANOX nicht mehr zur vertraglichen Lieferung und Leistung verpflichtet.

  4. 4)  Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort des Goldie und den Aufenthalt des Personals von IM∆NOX während des Events bzw. der Veranstaltung bis zu deren Ende bzw. bis zum vollständigen Abbau, je nachdem, welcher der spätere Zeitpunkt ist. Wird Goldie in den Räumen Dritter aufgestellt, sorgt der Kunde für das Vorliegen einer entsprechenden Duldung des Dritten, die dem IM∆NOX rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn – spätestens jedoch 3 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin – angezeigt wird.

  5. 5)  Der Kunde trägt dafür Sorge, dass vor Ort eine geeignete Internetverbindung (sofern für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich) sowie geeignete Stromquellen zum Betrieb des Goldie vorhanden sind (Stromversorgung 230 V, europäische Standard-Steckdose maximal 3 m entfernt zu dem Aufstellungsort des Goldie). Der Betrieb des Goldie erfolgt auf Kosten des Kunden (z.B. Kosten der Stromentnahme). Der Kunde stellt sicher, dass der Ort, an dem Goldie installiert wird, vor schädigenden Einflüssen wie insbesondere Niederschlag, extremen Temperaturen, direktem Sonnenlicht, Feuer, Erschütterungen geschützt ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Veranstaltungsteilnehmer Hinweise zur Kenntnis nehmen können, die zur ordnungsgemäßen Benutzung des Goldie anleiten.

  6. 6)  Der Kunde verpflichtet sich, IM∆NOX bzw. dem von IM∆NOX eingesetzten Personal einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, der maximal 100 Meter von dem vereinbarten Lieferungs- und/ oder Abholungsort des Goldie entfernt ist, um einen reibungslosen Auf- bzw. Abbau bzw. die Lagerung des Goldie zu ermöglichen.

  7. 7)  IM∆NOX kann die Übergabe des Goldie aussetzen, bis der Kunde ihm die Informationen nach § 4 Abs. 2 mitgeteilt hat.

§5 Rückgabe

  1. 1) Goldie ist nach Beendigung des Mietverhältnisses IM∆NOX in einem einwandfreien Zustand herauszugeben.

  2. 2) Gibt der Kunde Goldie verspätet an IM∆NOX zurück aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist IM∆NOX berechtigt, ihm EUR 70,00 pro angefangener Stunde, für jeden verspäteten Tag maximal den Tagesmietpreis, in Rechnung zu stellen. Verspätet ist eine Rückgabe, wenn sie mehr als 90 Minuten nach dem mit IM∆NOX vereinbarten Rückgabezeitpunkt erfolgt. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass IM∆NOX kein oder ein geringerer Schaden als in der Pauschale beziffert entstanden ist.

  3. 3)  Eventuelle Schadenersatzansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen IM∆NOX gegenüber wegen einer verspäteten Rückgabe des Goldie geltend machen, gibt IM∆NOX an den Kunden weiter. IM∆NOX behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.

§6 Stornierung

  1. 1) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen bis 75 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin zu stornieren, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von IM∆NOX auszulösen. Sollten in einem Vertrag/Angebot mehrere einzelne Daten aufgeführt sein, so gilt immer das erste Datum als gesamter Übergabetermin für diesen Vertrag. Eine Stornierung ist ab diesem ersten Übergabetermin für alle etwaigen, folgenden Events in dem Vertrag ausgeschlossen.

  2. 2) Löst sich der Kunde nach dem Ende des 75. Tages vor dem vereinbarten Übergabetermin vom Vertrag und steht ihm kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu bzw. stimmt IM∆NOX einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält IM∆NOX den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Kunden. Für eine nicht in Anspruch genommenes Goldie oder V-Foto, die IM∆NOX anderweitig vermieten kann, rechnet IM∆NOX dem Kunden die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an.

  3. 3) Kann Goldie oder V-Foto nicht anderweitig vermietet werden, hat IM∆NOX die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Pauschalen des Gesamtpreises zu zahlen:


    Stornierung ab dem 75. Tag bis zum 55. Tag vor dem vereinbarten Übergabetermin: 50%
    Stornierung ab dem 54. Tag bis zum 31. Tag vor dem vereinbarten Übergabetermin: 55%
    Stornierung am 30. Tag bis zum 14. Tag vor dem vereinbarten Übergabetermin: 80%
    Stornierung 13. Tag bis zum Tag der Übergabe bzw. während des Events/ der Veranstaltung: 95%

§7 Ausserordentliche Vertragsbeendigung

IM∆NOX kann den Vertrag aus wichtigem Grund nach Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist insbesondere bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungspflichten oder bei einem Verstoß gegen die Pflichten des Kunden aus den §§ 5, 9, 12, 13 möglich.

§8 Konfiguration des Goldie, Rechte Dritter

  1. 1)  Die äußere Hardware und die Benutzeroberfläche des Goldie oder das V-Foto Interface werden unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kunden konfiguriert, sofern es gesetzlich zulässig und mit den geschäftlichen Grundsätzen von IM∆NOX vereinbar ist.

  2. 2)  Entscheidet sich der Kunde dafür, dass IM∆NOX die Konfiguration des Goldie oder V-Foto durchführt, stellt er IM∆NOX die für die Personalisierung erforderlichen Inhalte, insbesondere Bilddateien, Texte, Grafiken, Layouts, rechtzeitig – jedoch bis spätestens 3 Tage nach Eingang einer entsprechenden Aufforderung von IM∆NOX – zur Verfügung, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich eine kürzere oder längere Frist für die Übermittlung der Konfigurationsinformationen vereinbart worden ist. Der Kunde beachtet die Vorgaben von IM∆NOX zur Übermittlung der Informationen, wie z.B. Dateiformate, Auflösung. IM∆NOX übermittelt dem Kunden entsprechende Konfigurationsentwürfe bis spätestens 7 Tage vor dem voraussichtlichen Übergabetermin, die der Kunde unverzüglich zu prüfen hat. Verlangt der Kunde Änderungen am Entwurf, übermittelt IM∆NOX ihm bis zu 2 geänderte Entwurfsvorlagen. Eine Ausführung der Konfiguration erfolgt nicht ohne Entwurfsfreigabe des Kunden, die mindestens der Textform bedarf. Die Begutachtung der Entwurfsvorlagen und Muster durch den Kunden entbindet IM∆NOX von der Verantwortung für nichtbeanstandete Fehler. IM∆NOX ist von seiner Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung und anschließender Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Zusätzlich kann IM∆NOX seine bereits erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung stellen. IM∆NOX ist berechtigt, seine Zeitplanung neu zu gestalten, wenn Verzögerungen eintreten, die der Kunde zu vertreten hat.

  3. 3)  Entscheidet sich der Kunde, die Konfigurationsdatei selber zu erstellen oder durch Dritte erstellen zu lassen, verpflichtet er sich, hierbei die technischen Rahmenbedingungen von IM∆NOX (insbes. zu kompatiblen Dateiformaten, Programmen, Dateigrößen, Maßen etc.) einzuhalten wie sie in den technischen Informationen von IM∆NOX niedergelegt sind. Der Kunde übermittelt in diesem Fall IM∆NOX die von ihm verwendeten Konfigurationsparameter und -dateien bis zum Ende des 3. Tages ab Erhalt der technischen Informationen von IM∆NOX, sofern nicht abweichend eine kürzere oder längere Frist für die Übermittlung zwischen Vertragsparteien vereinbart worden ist. Vorbehaltlich der Kompatibilität der übermittelten Parameter und Dateien bestätigt IM∆NOX dem Kunden spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin die Konfigurationsdatei. Ist es dem Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht möglich, innerhalb von 2 Entwurfsvorlagen bzw. bis 7 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin eine Bestätigung von IM∆NOX zu erhalten, ist IM∆NOX berechtigt, das eingereichte Material zu überarbeiten oder neu zu erstellen, um die Durchführung des Vertrages zu sichern, wobei IM∆NOX dem Kunden eine seinen zeitlichen Aufwand abgeltende (Abrechnung nach Stundensätzen EUR 150/h) Vergütung in Rechnung stellen kann. Der Kunde ist im Fall des Satz 4 verpflichtet, IM∆NOX die Quelldateien von den Konfigurationsdateien, die von IM∆NOX nicht bestätigt wurden, in dem von IM∆NOX benannten Format zur Verfügung zu stellen.

  4. 4) IM∆NOX nimmt keine Prüfung der vom Kunden übermittelten Inhalte auf Rechtskonformität, Richtigkeit und Vollständigkeit vor. Der Kunde ist verpflichtet, seine Informationen vor der Absendung auf Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Kunde übermittelt an IM∆NOX keine Inhalte, die die Rechte Dritter wie beispielsweise Namens-, Urheber- und Markenrechte verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Im Fall der Zuwiderhandlung stellt der Kunde IM∆NOX von den in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter bereits jetzt frei und übernimmt etwaige Schadenersatzansprüche aus Verletzungen.

§9 Verwendung des Goldie, Schadensanzeige, Beschlagnahme

  1. 1)  Der Kunde nutzt Goldie in einer zweckmäßigen Weise und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde behandelt Goldie mit Sorgfalt und unter Beachtung der technischen Regeln. Der Kunde befolgt die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchshinweise von IM∆NOX. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere während des Druckvorgangs nicht an den Ausdrucken zu ziehen, da dies zu einem Papierstau, Abbruch des Druckvorgangs oder bleibenden Schäden am Goldie führen kann. Der Kunde ist zur Aufbewahrung und Sicherung des Goldie-Schlüssels verpflichtet. Bei Verlust ist ein pauschaler Ersatz iHv. 200,00€ (netto) zu entrichten.

  2. 2)  An Goldie angebrachte Hinweise, Seriennummern, Warnhinweise und andere Erkennungszeichen von IM∆NOX dürfen nicht entfernt, verdeckt oder entstellt werden. Dem Kunden ist es untersagt, das ihm überlassene Goldie sowie die darauf installierte Software zu verändern, zu kopieren, zu manipulieren oder zu zerstören.

  3. 3)  Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der in §9 Abs. 1 und 2 enthaltenen Gebote und Verbote gegenüber den von ihm eingesetzten Dritten, gegenüber Veranstaltungsteilnehmern oder gegenüber Dritten, welche im Rahmen der Organisation und Durchführung der Veranstaltung Zugang zum Goldie haben, in den Grenzen des ihm Zumutbaren durchzusetzen. Insbesondere wird der Kunde hierzu Briefings durchführen sowie die Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise zur Einsicht bereithalten.

  4. 4)  Der Kunde sichert das ihm überlassene Goldie gegen Verlust bzw. Beschädigung. Jeder Schadenseintritt bzw. Verlust ist IM∆NOX unverzüglich per Email an info@imanox.de oder der im Vorfeld bekannten Kontaktperson anzuzeigen. Einen Verlust meldet der Kunde der Polizei und teilt IM∆NOX die Kontaktdaten der zuständigen Polizeidienststelle sowie ein vorhandenes Aktenzeichen mit.

  5. 5)  Macht ein Dritter Rechte an Goldie, welches dem Kunden zeitweise überlassen wird, geltend, z.B. im Wege der Pfändung, Beschlagnahme, ist der Kunde verpflichtet, IM∆NOX hiervon in Kenntnis zu setzen und den Dritten auf das Eigentum von IM∆NOX an des Goldie hinzuweisen.

§10 Fehlerbehebung, Ersatz, Reparatur

  1. 1)  Im Fall der Funktionsuntüchtigkeit des Goldie ist der Kunde verpflichtet, den technischen Telefonsupport von IM∆NOX zu kontaktieren. IM∆NOX wird aufgrund der fernmündlichen Fehleranzeige des Kunden nach seiner Wahl festlegen, ob eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung zur Fehlerbehebung bzw. vertragsgemäßen Durchführung erfolgt.

  2. 2)  Maßnahmen und Reparaturen, die über die fernmündlichen Handlungsanweisungen von IM∆NOX hinausgehen, dürfen nur nach Absprache mit IM∆NOX sowie ausschließlich durch eine IM∆NOX zu bestimmende Person bzw. Firma durchgeführt werden.

  3. 3)  Die für eine Fehlerbehebung, Instandsetzung und/ oder Ersatzbeschaffung erforderlichen Kosten, wie insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden unsachgemäßen Installation und/ oder Verwendung und/ oder Demontage und/ oder Überwachung und / oder Lagerung des Goldie von IM∆NOX aufgewendet werden müssen, werden dem Kunden von IM∆NOX in Rechnung gestellt.

§11 Haftung von IM∆NOX

  1. 1)  Die verschuldensunabhängige Haftung von IM∆NOX für anfängliche Sachmängel an Goldie wird ausgeschlossen. IM∆NOX haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IM∆NOX beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IM∆NOX oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IM∆NOX beruhen sowie in den anderen gesetzlich Fällen wie insb. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.

  2. 2)  IM∆NOX haftet des Weiteren für die grob fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (gemeint sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (gemeint sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren Schaden, maximal in Höhe des Vertrages. Ausgeschlossen sind explizit Marketingkosten oder immaterielle Reputationsschäden des Kunden, die zB. im Zusammenhang mit der Bewerbung der Miete (Fotoaktion) oder etwaigen öffentlichen Ankündigungen, entstanden sind. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet IM∆NOX nicht.

  3. 3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jeweils unberührt. Ist die Haftung von IM∆NOX ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IM∆NOX.

  4. 4) IM∆NOX übernimmt keine Haftung für ein Blockieren von Links seitens Event-Plattformen von Drittanbietern. Konkret gilt der Vertrag als erfüllt, wenn der Kunde ein funktionieren Link mit der Virtuellen Fotobox erhält. Wenn dieser Link dann von Dritter Software blockiert wird, kann IM∆NOX keine Verantwortung dafür übernehmen. Etwaige, individuelle Event-Apps sollten im Vorhinein gezeigt und eine Genehmigung (Nicht-Blockieren) der IM∆NOX App beim Drittanbieter erfolgen.

§12 Verbot der Weitervermietung bzw. des Verleihs

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Kunden ohne die Zustimmung von IM∆NOX nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Weitervermietung sowie eine unentgeltliche zeitweise Überlassung des Goldie ist dem Kunden nicht gestattet.

§13 Vertraulichkeit, Datenschutz, Eigenverantwortung für Inhalte

  1. 1)  Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundig bekannten Informationen, wie insbes. Unterlagen, Daten, Vereinbarungen mit Dritten, technische Spezifikationen, die sie im Rahmen der Durchführung des Vertrages mittelbar oder unmittelbar erhalten haben oder im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit aufgenommen oder erarbeitet haben, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, sie sind hierzu aufgrund Gesetz, aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung verpflichtet. Die Vertragspartner verpflichten sich, die erlangten Informationen nicht zu anderen Zwecken als zur Abwicklung der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden. Auf Anfrage können bestimmte Inhalte für Präsentationszwecke von IM∆NOX verwendet werden.

  2. 2)  Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von 1 Jahr gerechnet ab der Rückgabe des Goldie fort.

  3. 3)  Der Kunde und die Veranstaltungsteilnehmer sind gehalten, die erstellten Bilddateien vor einer Freigabe bzw. Verbreitung (z.B. in sozialen Netzwerken) eigenverantwortlich zu überprüfen. IM∆NOX führt eine entsprechende Überprüfung der Bilddateien auf Rechtskonformität nicht durch. Im Rahmen der Datenerhebung, Datennutzung und Datenverarbeitung ist der Kunde im Sinne des BDSG verantwortliche Stelle. Der Kunde ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer einschlägiger Regelwerke einzuhalten und nur in diesem Rahmen personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder weiterzugeben. IM∆NOX behält sich vor, direkt von den anwesenden Veranstaltungsteilnehmern die Erteilung einer Einwilligung in den Erhalt von elektronischer Werbepost von IM∆NOX zu erfragen.

  4. 4)  Vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der Vergütung übermittelt IM∆NOX dem Kunden an die vom Kunden mitgeteilten E-Mail-Adresse oder auf einem anderen, im Rahmen des Kostenvoranschlags vereinbarten Übertragungsweg binnen 8 Tagen ab Rückgabe des Goldie sämtliche von Goldie während der Mietdauer gesammelten Daten.

  5. 5)  Goldie verfügt über die technische Option, die Einwilligung der Veranstaltungsteilnehmer in die gewerbliche bzw. kommerzielle Verwendung der über Goldie zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere Bilddateien, Namensangabe, E-Mail-Adresse) automatisiert abzufragen. Aktiviert der Kunde diese Option, ermächtigt er zugleich IM∆NOX, die Einwilligung der Veranstaltungsteilnehmer in eine entsprechende kommerzielle bzw. gewerbliche Nutzung der Daten zu gewerblichen Zwecken für sich selbst einzuholen.

  6. 6)  IM∆NOX behält sich vor, nach Ankündigung gegenüber dem Kunden und zu einer vom Kunden bestätigten Zeit, Foto- oder Videobildaufnahmen von dem Event bzw. der Veranstaltung des Kunden zu fertigen. Diese Aufnahmen können von IM∆NOX zu gewerblichen bzw. kommerziellen Zwecken genutzt werden.

§14 Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

  1. 1)  Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen IM∆NOX und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  2. 2)  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von IM∆NOX in Berlin. IM∆NOX ist nach seiner Wahl berechtigt, alternativ zu Satz 1 Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

  3. 3)  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss IM∆NOX gegenüber abgibt (insbes. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt, Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Zur Einhaltung der Schriftformerfordernisse aus diesen AGB genügt jedoch die Beachtung der Textform (z.B. Fax, E-Mail).

  4. 4)  Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung. Wenn du diese AGB bis hierhin gelesen hast, bekommst du bei deiner nächsten Buchung, einen pro Kunde, einmaligen Nachlass von 2%. Weise uns bei deiner Buchung gerne darauf hin.